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GESCHÄFTSORDNUNG
des EWU Landesverbandes Hessen e.V. gemäß LV-Satzung vom 12.02.2005
Diese Geschäftsordnung regelt die Aufgabenverteilung und Verfahrensweisen im Vorstand des Landesverbandes. Sie wird vom Vorstand ausgearbeitet und den Mitgliedern mitgeteilt. Diese Geschäftsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie wird gemäß § 10 Abs.(4) der LV-Satzung beschlossen und geändert.
§ 1
Der Vereinssitz ist Schrecksbach. Vereinsanschrift ist Detlef Volmer Bahnhofstraße 57 34454 Bad Arolsen. Der Verein ist beim Amtsgericht Schwalmstadt, Vereinsregister 7 VR 441 eingetragen.
§ 2
Die durch die Satzung vorgegebenen Aufgaben des Vereins bedingen, daß innerhalb des erweiterten Vorstandes eine Aufgabenverteilung vorgenommen wird. Dies geschieht in schriftlicher/mündlicher Form innerhalb des jeweils gewählten Vorstands je nach Eignung, Fähigkeiten, Neigung und zeitlicher Verfügbarkeit.
§ 3
Mindestens einmal im Jahr, ansonsten bei Bedarf, lädt der Vorstand den erweiterten Vorstand unter Angabe einer Tagersordnung zu einer Vorstandsversammlung ein. Von dieser erweiterten Vorstandsversammlung wird ein Protokoll angefertigt.
§ 4
Nach Abschluß des Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) wird vom Kassenwart der Jahresabschluß erstellt. Hierzu kann bei Bedarf ein vom Vorstand zu bestimmender Steuerberater hinzugezogen werden.
Die Gemeinnützigkeit des Vereins wird gegenüber dem zuständigen Finanzamt nachgewiesen. Aufgrund der Gemeinnützigkeit ist der Verein berechtigt, Spendenquittungen für Spenden an den Verein auszustellen. Hierzu werden die vom Finanzamt vorgegebenen Vordrucke verwendet. Die rechtlichen Vorschriften müssen beachtet werden.
§ 5
Zum Erwerb der Mitgliedschaft wird jeder Antragsteller aufgenommen, sofern der Aufnahme keine besonderen Gründe entgegenstehen. Beispiel: frühere Ausschlußverfahren, auch in anderen Landesverbänden, soweit bekannt. Mitgliederanträge werden durch den Vorstand umgehend an die Bundesgeschäftsstelle der EWU weitergeleitet.
§ 6
Zum Zweck der Mitgliederwerbung werden neben der üblichen Tätigkeit des Vorstandes Sonderaktionen auf dafür geeigneten Veranstaltungen durchgeführt. Dazu zählen Groß-Turniere wie A/Q- und B-Turniere oder Breitensport-Turnieren und Messen auf dem Gebiet des Landesverbandes,
bei denen beispielsweise auf die Erhebung der Aufnahmegebühr verzichtet werden kann. Diese Sonderaktionen sind zuvor mit der Bundesgeschäftsstelle der EWU abzustimmen.
§ 7
Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle der EWU.
§ 8
Die anfallenden Kosten für Porto, Büromaterialkosten von Vorstand und erweitertem Vorstand werden nach Belegvorlage erstattet. Telefon, Fax und Internet-Kosten werden für den ersten Vorsitzenden mit einer Pauschale von 250,- Euro, für den zweiten Vorsitzenden, den Pressewart sowie den Kassenwart mit 100,- Euro jährlich vergütet. Abgerechnet werden Fahrten im Auftrag des Landesverbandes. Für Fahrten wird ein Kilometergeld von 0,30 Euro gezahlt.
Einzelfahrten unter 10 km werden nicht erstattet. Bei Fahrten von Delegierten zur Delegierten-versammlung sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Anfallende Übernachtungskosten sowie Spesen für einfache Speisen und Getränke werden gegen Beleg erstattet. Dabei gilt eine Verpflichtung zur Bescheidenheit. Kostenerstattungsanträge sind schriftlich bis zum 31.03. des Folgejahres beim Kassenwart einzureichen.
§10
Die Erstellung, redaktionelle Betreuung und technische Wartung der Internetseite www.ewu-hessen.de wird vom Vorstand und erweiterten Vorstand organisiert und kann an eine geeignete Person/Firma delegiert werden.
§ 11
Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten in Mitgliederangelegenheiten ist ein Schiedsgericht einzuberufen. Dies besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern, 2 Vertretern der klagenden Partei und zwei unabhängigen Mitgliedern. Die beiden unabhängigen Mitglieder dürfen keiner der Parteien angehören.
Bei Stimmengleichheit gilt eine Klage als abgewiesen. Sie werden jährlich von der Mitglieder-versammlung berufen, erstmals 2005.
Aufgabenverteilung im erweiterten Vorstand:
- 1. Vorsitzender:
- Kontakte zu anderen Verbänden HRuFV und zur FN, Teilnahme an den betreffenden Sitzungen (im Verhinderungsfall: 2. Vorsitzender) - Kontakte zur Bundes-EWU (Teilnahme an den betreffenden Sitzungen/ ggf. 2. Vorsitzende) - Kontakte zum Landessportbund ( Finanzangelegenheiten in Zusammenarbeit mit Kassenwart) - Vorbereitung und Leitung der Sitzungen des erweiterten Vorstandes und der Mitgliederversammlung
- -Genehmigung von C- D- und E-Turnieren
- -Beantragung von B-Turnieren
- -Archivierung der Protokolle
2. Vorsitzender: - Mitgliederbetreuung: Überwachung der Mitgliederlisten, Aktualisierung, Korrekturen an Bundes-EWU, Kontakt zu Neumitgliedern und zu denjenigen, die gekündigt haben - Versand von Broschüren etc.
- Archivierung der Protokolle
Kassenwart: - Alle Geldangelegenheiten in Absprache mit dem 1. Vorsitzenden/2. Vors. - Erstellung des Finanzplans - Einnahme/Überschuss-Rechnung - Erklärungen für Steuerberater/Finanzamt
- Erstellung von Kostenerstattungsantragsformularen
Pressewart - Anfertigung der Protokolle der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlung - Weitergabe der Protokolle an den Bundesvorstand der EWU über die Geschäftsstelle - Weitergabe der Protokolle an die Vereinszeitschrift
- Herstellung von Kontakten zur regionalen und überregionalen Presse, den Radio- und Fernsehsendern
- Betreuung von Pressevertretern auf der Landesmeisterschaft/den A/AQ-Turnieren in Absprache mit dem Veranstalter - Veröffentlichung von Terminen in Zeitschriften, sofern kostenlos - Veröffentlichung von Terminen in der Vereinszeitschrift - Anfertigung von Berichten über Aktivitäten in der Region bzw. Teilnehmer an Veranstaltungen anregen, Berichte zu schreiben
Jugendwart: - Kontakte zur Bundes-EWU und ggf. Teilnahme an Sitzungen - Kontakte zur FN und ggf. Teilnahme an Sitzungen - Unterstützung von Veranstaltern bei der Durchführung von Jugendkursen - Finanzielle Erledigungen in bezug auf eine mögliche Bezuschussung von Jugendkursen - Jugendordnung
Turnierwart: - Alle Arbeiten im Zusammenhang mit Turnieren der Kat. E an aufwärts. (Unverzügliche Veröffentlichung der Turnierergebnisse in Zusammenarbeit mit den betreffenden Veranstaltern, Hilfestellung bei der Bearbeitung der Turnierverträge, Kontrolle der Ergebnislisten, Auswertung der Hessentrophy, Unterstützung beim Umgang mit dem Westop-Turnierverwaltungsprogramm etc.) - Teilnahme an Sitzungen der Turnier-/Sportwarte der EWU
Breitensportbeauftragter: - Organisation von Aktivitäten aus dem Bereich des Breitensports (z.B. Reitertage in Zusammenarbeit mit der FN) bzw. Unterstützung der betreffenden Veranstalter - Interessierte anregen, derartige Veranstaltungen durchzuführen - Sammlung der Ergebnisse und ggf. Auswertung von Breitensportveranstaltungen - Kontakt zu Veranstaltern von breitensportlichen Aktivitäten, diese möglichst in Zusammenarbeit mit der EWU als EWU/FN-Reitertage durchzuführen
-Betreuung der E-Turniere
Kader-Chef: - Bildung von Mannschaften für die A/AQ-Turniere und ggf. für die DMM
- Erarbeiten von Kaderrichtlinien in Anlehnung an die der FN - Betreuung der Mannschaften/des Kaders - Sichtung bezüglich der Teilnahme an der German Open in Absprache mit dem Vorstand
Landestrainer:
-sportliche Förderung der Mitglieder durch geeignete Veranstaltungen
Bad Arolsen, den 23.03.2007
i.A. Detlef Volmer
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